Entgelttransparenzgesetz
In Kürze
Das Entgelttransparenzgesetz fördert gleiche Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher Arbeit. Es schafft Informations- und Berichtspflichten zur Offenlegung von Entgeltstrukturen.
Definition
Das Entgelttransparenzgesetz ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Das Entgelttransparenzgesetz regelt Maßnahmen zur Durchsetzung des Gebots gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Das Entgelttransparenzgesetz liegt vor, wenn gesetzlich geregelte Auskunfts-, Prüf- oder Berichtspflichten zur Entgeltfindung Anwendung finden. Voraussetzung ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis in einem Betrieb mit gesetzlich festgelegten Mindestbeschäftigtenzahlen. Weiter erforderlich ist, dass Entgeltregelungen oder Entgeltbestandteile nach objektiven Kriterien überprüfbar sind. Das Gesetz begründet insbesondere einen individuellen Auskunftsanspruch zu Vergleichsentgelten und Entgeltkriterien. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen Entgelttransparenzgesetz EntgTranspG, insbesondere § 1 EntgTranspG und § 10 EntgTranspG. Das Entgelttransparenzgesetz begründet keinen unmittelbaren Anspruch auf automatische Entgeltanpassung. Es ist vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz abzugrenzen, da es spezifische Transparenzinstrumente normiert. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient das Entgelttransparenzgesetz der Aufdeckung und Beseitigung geschlechtsbezogener Entgeltunterschiede.