Aktiensplit
In Kürze
Ein Aktiensplit verändert die Anzahl und den rechnerischen Wert ausgegebener Aktien proportional. Der wirtschaftliche Gesamtwert der Beteiligung bleibt dabei unverändert.
Definition
Aktiensplit ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine gesellschaftsrechtliche Maßnahme, durch die bestehende Aktien rechnerisch in mehrere Aktien aufgeteilt werden. Der Aktiensplit führt zu einer proportionalen Erhöhung der Aktienanzahl bei gleichzeitiger Herabsetzung des rechnerischen Einzelwerts. Voraussetzung ist, dass das festgelegte Umtauschverhältnis für sämtliche betroffenen Aktien einheitlich angewendet wird. Das Grundkapital der Aktiengesellschaft bleibt durch den Aktiensplit unverändert bestehen. Maßgeblich ist, dass Aktionäre nach Durchführung denselben anteiligen Beteiligungswert halten wie zuvor. Eine Kapitalzufuhr oder Vermögensmehrung wird durch den Aktiensplit nicht bewirkt. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage eines wirksamen Beschlusses der Hauptversammlung nach Aktiengesetz AktG. Ein eigenständiger Anspruch der Aktionäre auf Durchführung eines Aktiensplits besteht nicht. Der Aktiensplit ist von einer Kapitalerhöhung abzugrenzen, da keine neuen Mittel zufließen. In der Praxis dient die Maßnahme der Anpassung rechnerischer Aktienwerte an Marktgegebenheiten.