Entschädigung
In Kürze
Entschädigung bezeichnet einen Geldausgleich für immaterielle Nachteile. Sie dient dem Ausgleich nicht vermögenswerter Schäden.
Definition
Entschädigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für den finanziellen Ausgleich immaterieller Schäden. Entschädigung bezeichnet Geldleistungen, die wegen einer Verletzung geschützter Persönlichkeits- oder Rechtsgüter gewährt werden. Sie liegt vor, wenn ein nicht vermögensrechtlicher Schaden rechtlich anerkannt und ausgleichspflichtig ist. Voraussetzung ist eine Beeinträchtigung etwa von Körper, Gesundheit, Freiheit oder diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen. Rechtsgrundlage ist § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Anspruch setzt keinen konkreten Vermögensnachteil und regelmäßig kein Verschulden voraus. Die Entschädigung dient ausschließlich dem Ausgleich immaterieller Nachteile und nicht der Wiederherstellung eines Vermögenszustands. Sie ist von Schadensersatz für materielle Schäden klar abzugrenzen. In der Praxis hat Entschädigung besondere Bedeutung bei Persönlichkeitsverletzungen und Benachteiligungen im Arbeitsverhältnis.