Erfolgsbeteiligung
In Kürze
Erfolgsbeteiligung bezeichnet eine zusätzliche, erfolgsabhängige Vergütung von Arbeitnehmern. Sie knüpft an messbare wirtschaftliche Ergebnisse des Arbeitgebers an.
Definition
Erfolgsbeteiligung ist ein arbeitsrechtliches Instrument der variablen Vergütung. Sie beschreibt eine zusätzliche Entgeltkomponente, die vom wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers abhängt. Die Erfolgsbeteiligung liegt vor, wenn objektiv festgelegte Erfolgsgrößen als Bemessungsgrundlage bestimmt sind. Maßgeblich ist, dass die Vergütung an unternehmensbezogene Kennzahlen anknüpft. Die Erfolgsbeteiligung setzt voraus, dass Art, Umfang und Berechnungsmodus verbindlich festgelegt sind. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere aus dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung nach § 77 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ein Anspruch entsteht nur bei Erreichen der festgelegten Erfolgsparameter. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung einer Erfolgsbeteiligung besteht nicht. Von der Erfolgsbeteiligung abzugrenzen ist die Kapitalbeteiligung mit gesellschaftsrechtlicher Stellung. In der Praxis wird die Erfolgsbeteiligung zur flexiblen Gestaltung variabler Vergütungsbestandteile eingesetzt.