Erforderlichkeit
In Kürze
Erforderlichkeit beschreibt den Maßstab für die sachliche Notwendigkeit einer Maßnahme im Arbeitsverhältnis. Sie begrenzt Handlungen auf das zur Zielerreichung notwendige Mittel.
Definition
Erforderlichkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den objektiven Maßstab, nach dem eine Maßnahme zur Aufgabenerfüllung notwendig sein muss. Erforderlichkeit liegt vor, wenn ein geeignetes Mittel gewählt wird, das kein gleich wirksames milderes Mittel verdrängt. Maßgeblich ist eine sachbezogene Betrachtung aus ex ante Sicht eines verständigen Entscheidungsträgers. Die Beurteilung erfolgt anhand der konkreten betrieblichen Situation und der gesetzlichen Aufgabenstellung. Im Betriebsverfassungsrecht ist Erforderlichkeit Voraussetzung für bestimmte Maßnahmen des Betriebsrats. Rechtsgrundlage sind insbesondere § 37 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und § 40 Absatz 2 BetrVG. Der Maßstab schließt einen begrenzten Beurteilungsspielraum des handelnden Organs ein. Eine Verpflichtung zur Wahl des kostengünstigsten oder einfachsten Mittels besteht nicht. Erforderlichkeit begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme oder Ausstattungsform. Abzugrenzen ist Erforderlichkeit von der bloßen Zweckmäßigkeit ohne rechtliche Notwendigkeit. In der Praxis steuert Erforderlichkeit die Kosten- und Maßnahmenverantwortung im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.