Ergonomie
In Kürze
Ergonomie beschreibt die menschengerechte Gestaltung von Arbeit, Arbeitsmitteln und Arbeitsumgebung. Ziel ist die Anpassung der Arbeit an den Menschen.
Definition
Ergonomie ist ein arbeitswissenschaftlicher Begriff. Ergonomie bezeichnet die systematische Gestaltung von Arbeitssystemen unter Berücksichtigung menschlicher Eigenschaften und Fähigkeiten. Sie liegt vor, wenn Arbeitsaufgaben, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung an anatomische, physiologische und psychische Voraussetzungen angepasst sind. Maßgeblich ist eine ausgewogene Beziehung zwischen Belastung, Beanspruchung und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen. Ergonomie setzt voraus, dass technische, organisatorische und soziale Arbeitsbedingungen gemeinsam betrachtet und abgestimmt werden. Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in § 90 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Eine unmittelbare Verpflichtung zu bestimmten ergonomischen Lösungen begründet Ergonomie nicht. Von Ergonomie abzugrenzen ist der reine Arbeitsschutz, der ausschließlich auf Gefahrenabwehr gerichtet ist. In der Praxis beeinflusst Ergonomie die Planung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und technischen Systemen nachhaltig.