Erholungsurlaub
In Kürze
Urlaubsanspruch bezeichnet das Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung. Er entsteht kraft Gesetzes mit Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.
Definition
Urlaubsanspruch ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des deutschen Individualarbeitsrechts. Er bezeichnet das subjektive Recht des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung. Der Urlaubsanspruch besteht unabhängig von einer tatsächlichen Arbeitsleistung allein aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Er liegt vor, wenn die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen für bezahlten Erholungsurlaub erfüllt sind. Inhaltlich umfasst der Urlaubsanspruch sowohl die Freistellungspflicht des Arbeitgebers als auch die Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die Dauer des Mindesturlaubs richtet sich nach § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und der regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Ein weitergehender Urlaubsanspruch kann sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu erfüllen und zeitlich festzulegen. Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig. Vom Urlaubsanspruch zu unterscheiden ist der Anspruch auf unbezahlte Freistellung ohne Erholungszweck. In der Praxis bildet der Urlaubsanspruch eine zentrale Grundlage der Arbeitszeit- und Personalplanung.