Ertragswert
In Kürze
Der Ertragswert bezeichnet den aus zukünftigen Erträgen abgeleiteten Wert eines Vermögensobjekts. Er dient der wertorientierten Bewertung auf Basis nachhaltiger Ertragskraft.
Definition
Ertragswert ist ein betriebswirtschaftlicher Bewertungsbegriff. Er bezeichnet den Wert eines Vermögensobjekts, der aus den künftig nachhaltig erzielbaren Erträgen abgeleitet wird. Der Ertragswert liegt vor, wenn erwartete zukünftige Reinerträge auf einen Bewertungsstichtag kapitalisiert werden. Voraussetzung ist eine Prognose der erzielbaren Erträge unter Fortführungsannahmen. Die Ermittlung erfolgt unter Anwendung eines Kapitalisierungszinssatzes, der Risiko und Zeitwert des Geldes abbildet. Der Ertragswert setzt voraus, dass das Bewertungsobjekt Erträge generiert oder generieren kann. Rechtsgrundlagen ergeben sich im Immobilienbereich aus dem Bewertungsgesetz, ausgeschrieben Bewertungsgesetz (BewG). Eine unmittelbare Aussage über den Marktpreis wird durch den Ertragswert nicht getroffen. Vom Ertragswert abzugrenzen ist der Substanzwert als vermögensorientierter Bewertungsmaßstab. In der Praxis wird der Ertragswert insbesondere bei der Bewertung von Unternehmen und Ertragsimmobilien herangezogen.