Ertrag
In Kürze
Ertrag bezeichnet die erfolgswirksamen Einnahmen eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode. Er bildet die positive Seite der Erfolgsrechnung.
Definition
Ertrag ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff der externen Rechnungslegung. Er bezeichnet alle erfolgswirksamen Wertzuflüsse eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode. Ertrag liegt vor, wenn sich das Reinvermögen durch betriebliche oder neutrale Geschäftsvorfälle erhöht. Voraussetzung ist, dass der Wertzufluss nicht auf Einlagen der Eigentümer beruht. Der Ertrag umfasst sowohl betrieblich bedingte Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit als auch neutrale Erträge. Zu den neutralen Erträgen zählen betriebsfremde, außerordentliche und periodenfremde Erträge. Der Ertrag wird periodengerecht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Rechtsgrundlage für die handelsrechtliche Ermittlung des Ertrags ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Ein Anspruch auf einen bestimmten Ertrag besteht nicht. Ertrag ist vom Aufwand als negativer Erfolgsgröße zu unterscheiden. Übersteigt der Ertrag den Aufwand, entsteht ein Gewinn. In der Praxis dient der Ertrag der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens.