Erschwerniszulage
In Kürze
Erschwerniszulage ist eine zusätzliche Vergütung für besonders belastende Arbeitsbedingungen. Sie wird neben dem Grundentgelt gezahlt.
Definition
Erschwerniszulage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des Vergütungsrechts. Sie bezeichnet einen Entgeltbestandteil zum Ausgleich besonderer, über das übliche Maß hinausgehender Arbeitsbelastungen. Eine Erschwerniszulage liegt vor, wenn Arbeitnehmer Tätigkeiten unter außergewöhnlichen physischen, psychischen oder umweltbedingten Belastungen verrichten. Voraussetzung ist, dass diese Belastungen nicht bereits bei der Grundentgeltfestsetzung berücksichtigt sind. Die Erschwerniszulage setzt ferner voraus, dass eine Anspruchsgrundlage vertraglich, tarifvertraglich oder kollektivrechtlich festgelegt ist. Eine gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht im Individualarbeitsrecht regelmäßig nicht. Rechtsgrundlagen ergeben sich je nach Regelungsbereich aus Tarifverträgen oder aus der Erschwerniszulagenverordnung, ausgeschrieben Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (EZulV). Die Erschwerniszulage gehört zum Arbeitsentgelt und unterliegt der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Ein automatischer Anspruch allein wegen belastender Arbeit besteht nicht. Von der Erschwerniszulage abzugrenzen sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. In der Praxis dient die Erschwerniszulage dem finanziellen Ausgleich besonderer Arbeitsbedingungen.