Erziehungsurlaub
In Kürze
Erziehungsurlaub bezeichnet eine gesetzlich geregelte Freistellung zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. Der Begriff wird heute durch Elternzeit ersetzt.
Definition
Erziehungsurlaub ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt eine zeitlich begrenzte unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung eines Kindes. Erziehungsurlaub setzt voraus, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum ruht. Die Freistellung knüpft an die Geburt oder Aufnahme eines Kindes an. Erziehungsurlaub war bis Ende des Jahres 2000 im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt. Seit dem 1. Januar 2001 erfolgt die rechtliche Ausgestaltung durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Erziehungsurlaub erfordert keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und lässt dessen Bestand unberührt. Während der Freistellung bestehen besondere arbeitsrechtliche Schutzwirkungen kraft Gesetzes. Erziehungsurlaub begründet keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber. Abzugrenzen ist er von der Elternzeit als geltendem gesetzlichen Regelbegriff. In der Praxis ist Erziehungsurlaub vor allem bei der Auslegung älterer Vertragsklauseln relevant.