Europäische Union
In Kürze
Europäische Union bezeichnet einen Zusammenschluss europäischer Staaten mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie übt übertragene Hoheitsrechte auf vertraglicher Grundlage aus.
Definition
Europäische Union ist ein völkerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Staatenverbund europäischer Mitgliedstaaten mit eigener Rechtspersönlichkeit und autonomer Rechtsordnung. Die Europäische Union beruht auf völkerrechtlichen Verträgen, durch die Hoheitsrechte begrenzt übertragen werden. Voraussetzung ist der Beitritt eines Staates nach Maßgabe der vertraglich festgelegten Kriterien. Die Europäische Union handelt durch eigene Organe mit normsetzender, ausführender und rechtsprechender Zuständigkeit. Ihre Rechtsakte können unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten entfalten. Rechtsgrundlagen sind der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten bleiben Träger der Staatsgewalt außerhalb der übertragenen Zuständigkeiten. Die Europäische Union begründet keine bundesstaatliche Staatsform. Abzugrenzen ist sie von klassischen zwischenstaatlichen Organisationen ohne eigenständige Rechtsordnung. In der Praxis prägt die Europäische Union nationale Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung in zahlreichen Sachbereichen.