Euro
In Kürze
Euro bezeichnet die gemeinsame Währung mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie dient als gesetzliches Zahlungsmittel und Rechnungseinheit.
Definition
Euro ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die einheitliche gesetzliche Währung der teilnehmenden Staaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Der Euro ist als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel für Bargeld und Buchgeld festgelegt. Voraussetzung ist die formelle Einführung durch einen Mitgliedstaat nach unionsrechtlichen Konvergenzkriterien. Die Wertbestimmung erfolgt unabhängig von nationalen Währungen durch ein einheitliches Währungssystem. Der Euro wird in Banknoten und Münzen mit festgelegten Nennwerten ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt durch das Eurosystem unter Beteiligung der Europäischen Zentralbank. Der Euro ist in hundert Untereinheiten gegliedert, die als Cent bezeichnet werden. Nationale Währungen verlieren mit Einführung des Euro ihre Eigenschaft als eigenständige gesetzliche Zahlungsmittel. Eine individuelle nationale Geldpolitik ist mit der Einführung des Euro ausgeschlossen. Abzugrenzen ist der Euro von nationalen Währungen außerhalb der Währungsunion. In der Praxis bildet der Euro die zentrale Recheneinheit für Verträge, Preise und Finanztransaktionen.