Euribor
In Kürze
Euribor bezeichnet einen standardisierten Referenzzinssatz für den europäischen Interbankenmarkt. Er dient als zentrale Bezugsgröße für variable Zinsvereinbarungen.
Definition
Euribor ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen täglich ermittelten Referenzzinssatz für unbesicherte Einlagen zwischen europäischen Banken. Euribor bildet den durchschnittlichen Zinssatz ab, zu dem ausgewählte Panelbanken untereinander Geld verleihen. Voraussetzung ist die Meldung von Zinssätzen durch zugelassene Kreditinstitute nach festgelegten Berechnungsregeln. Maßgeblich sind unterschiedliche standardisierte Laufzeiten von kurzfristigen bis mittelfristigen Geldmarktgeschäften. Euribor wird ausschließlich auf Basis gemeldeter Marktdaten ohne individuelle Vertragsbeziehungen ermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt werktäglich nach einem einheitlichen europäischen Zeitstandard. Euribor dient als Referenzgröße für Kredite, Derivate und verzinsliche Finanzinstrumente mit variabler Verzinsung. Eine Garantie für tatsächliche Abschlusszinsen einzelner Marktteilnehmer ist damit nicht verbunden. Abzugrenzen ist Euribor von Leitzinsen der Zentralbanken mit geldpolitischer Steuerungsfunktion. In der Praxis ist Euribor für Zinsanpassungsklauseln und finanzielle Bewertungsmodelle von zentraler Bedeutung.