Aktivierte Eigenleistung
In Kürze
Eine aktivierte Eigenleistung erfasst selbst hergestellte Vermögensgegenstände bilanziell als Wert. Sie wirkt erfolgsneutral im Herstellungszeitraum.
Definition
Aktivierte Eigenleistung ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet selbst hergestellte Vermögensgegenstände, die nicht veräußert, sondern langfristig im Unternehmen genutzt werden. Eine aktivierte Eigenleistung setzt voraus, dass der Vermögensgegenstand dem Anlagevermögen zugeordnet werden kann. Maßgeblich ist, dass die Herstellungskosten zuverlässig ermittelt und bilanziell aktiviert sind. Die Erfassung erfolgt erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Absatz 2 Handelsgesetzbuch HGB. Für selbst hergestellte Sachanlagen besteht eine Aktivierungspflicht, während bei immateriellen Vermögensgegenständen ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Absatz 2 HGB gilt. Eine aktivierte Eigenleistung führt nicht zu einer Erhöhung des Eigenkapitals durch externe Mittelzufuhr. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Auszahlung oder Liquiditätszufluss. Die aktivierte Eigenleistung ist von Vorräten abzugrenzen, da keine Verkaufsabsicht besteht. In der Praxis dient sie der periodengerechten Erfolgsermittlung und Vermögensdarstellung.