Aktiva
In Kürze
Aktiva bezeichnen die Gesamtheit der bilanziell erfassten Vermögenswerte eines Unternehmens. Sie zeigen, wie eingesetzte Mittel zum Bilanzstichtag verwendet sind.
Definition
Aktiva ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Summe aller bewerteten Vermögensgegenstände, die einem Unternehmen am Bilanzstichtag wirtschaftlich zugeordnet sind. Aktiva umfassen ausschließlich Positionen, die nach handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften aktiviert werden dürfen. Voraussetzung ist, dass ein selbstständig bewertbarer Vermögensgegenstand dem Unternehmen dauerhaft oder vorübergehend dient. Die Gliederung der Aktiva folgt gesetzlich vorgegebenen Ordnungskriterien nach dem Handelsgesetzbuch HGB. Maßgeblich ist § 266 Handelsgesetzbuch HGB, der Aufbau und Reihenfolge der Aktivposten verbindlich festlegt. Die Aktiva zeigen die Mittelverwendung unabhängig von ihrer Finanzierung oder Kapitalherkunft. Eine Aussage über den Unternehmenserfolg wird durch die Aktiva allein nicht getroffen. Die Aktiva sind von den Passiva abzugrenzen, da diese die Mittelherkunft und nicht die Vermögensverwendung darstellen. In der Praxis bilden sie eine zentrale Grundlage für Bilanzanalyse, Jahresabschlussprüfung und unternehmerische Vergleichbarkeit.