Existenzminimum
In Kürze
Das Existenzminimum bezeichnet die Mittel zur Sicherung des physischen Lebensbedarfs. Es markiert die untere Grenze staatlicher Belastung und Sicherung.
Definition
Existenzminimum ist ein sozialrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den objektiv erforderlichen Mindestbedarf zur Sicherung des physischen Überlebens einer Person. Das Existenzminimum umfasst insbesondere Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Unterkunft und medizinische Grundversorgung. Es liegt vor, wenn Mittel in einer Höhe festgelegt sind, die eine existenzsichernde Lebensführung ermöglichen. Die Bestimmung erfolgt normativ und orientiert sich an allgemeinen Lebensverhältnissen innerhalb der Rechtsordnung. Das Existenzminimum wird in unterschiedlichen Rechtsgebieten typisiert und betragsmäßig konkretisiert. Rechtsgrundlagen sind § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie § 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das Existenzminimum begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Lebensstandard. Es ist vom soziokulturellen Existenzminimum abzugrenzen, das gesellschaftliche Teilhabe berücksichtigt. In der Praxis dient das Existenzminimum als Maßstab für Steuerfreistellungen, Pfändungsschutz und existenzsichernde Sozialleistungen.