EZB
In Kürze
Die EZB ist die zentrale Währungsbehörde der Eurozone. Sie steuert die Geldpolitik unabhängig von nationalen Regierungen.
Definition
EZB ist ein rechtlicher Begriff. Er bezeichnet die zentrale geldpolitische Institution der Mitgliedstaaten mit gemeinsamer Währung. Die EZB ist für die Festlegung und Durchführung der einheitlichen Geldpolitik zuständig. Sie handelt mit dem vorrangigen Ziel der Sicherung von Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet. Die Zuständigkeit liegt vor, wenn geldpolitische Maßnahmen unionsweit koordiniert und verbindlich umgesetzt werden. Voraussetzung ist die Übertragung währungspolitischer Kompetenzen durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten. Die EZB übt ihre Aufgaben unabhängig von Weisungen staatlicher oder unionsrechtlicher Stellen aus. Rechtsgrundlage ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere Artikel 127 AEUV. Die EZB begründet keine allgemeine wirtschaftspolitische Steuerungskompetenz der Europäischen Union. Sie ist von nationalen Zentralbanken abzugrenzen, die geldpolitische Maßnahmen operativ umsetzen. Für die Praxis ist die EZB maßgeblich für Zinsniveau, Liquiditätsversorgung und geldpolitische Rahmenbedingungen.