Fernmeldegeheimnis
In Kürze
Das Fernmeldegeheimnis schützt vertrauliche Kommunikation über Telekommunikationsmittel. Es sichert die Ungestörtheit nichtöffentlicher Nachrichten im Arbeits- und Geschäftsalltag.
Definition
Fernmeldegeheimnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die Vertraulichkeit betrieblicher Telekommunikation normativ schützt. Das Fernmeldegeheimnis schützt Inhalte und Umstände nichtöffentlicher Kommunikation während der technischen Übermittlung zwischen Beteiligten. Das Fernmeldegeheimnis greift, wenn Nachrichten mittels Telekommunikationsdiensten ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit übertragen werden. Erfasst sind Inhaltsdaten sowie Verkehrsdaten einschließlich Verbindungszeiten, Beteiligtenkennungen und erfolgloser Kontaktversuche vollständig. Rechtsgrundlage ist Artikel 10 Grundgesetz, konkretisiert durch § 88 Telekommunikationsgesetz für das Fernmeldegeheimnis. Beschränkungen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig und unterliegen strengen verfahrensrechtlichen Anforderungen. Bei gestatteter Privatnutzung gelten Arbeitgeber als Diensteanbieter mit besonderen Geheimhaltungspflichten nach Telekommunikationsrecht. Eine allgemeine Überwachungspflicht des Arbeitgebers wird dadurch nicht begründet im laufenden Betrieb. Der Schutz endet mit dem Zugang der Nachricht beim Empfänger und geht in Datenschutzrecht über. Verstöße können strafrechtliche Sanktionen auslösen, unabhängig von arbeitsvertraglichen oder datenschutzrechtlichen Folgen zusätzlich. Im Arbeitsverhältnis begrenzt die Regel die Auswertung von Kommunikationsinhalten und Verkehrsdaten betriebsintern.