Fertigungskosten
In Kürze
Fertigungskosten erfassen alle kostenrelevanten Aufwendungen innerhalb des Produktionsprozesses. Sie dienen der Zuordnung produktionsbezogener Kosten zu hergestellten Leistungen.
Definition
Fertigungskosten ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet sämtliche Kosten, die unmittelbar durch die eigentliche Herstellung von Erzeugnissen entstehen. Fertigungskosten umfassen alle auf die Kostenstelle Fertigung zurechenbaren Aufwendungen während des Produktionsprozesses. Voraussetzung ist, dass die Kosten durch Bearbeitung oder Verarbeitung von Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen verursacht sind. Fertigungskosten setzen sich aus Fertigungseinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung zusammen. Fertigungseinzelkosten sind direkt einem Kostenträger zurechenbar und betreffen insbesondere Löhne und maschinenbezogene Leistungen. Fertigungsgemeinkosten fallen produktionsbedingt an, lassen sich jedoch einzelnen Kostenträgern nur mittelbar zuordnen. Sondereinzelkosten der Fertigung sind produktbezogen, aber nicht mengenabhängig und werden gesondert erfasst. Rechtsgrundlage für die handelsrechtliche Einordnung ist § 255 Handelsgesetzbuch HGB im Rahmen der Herstellkosten. Fertigungskosten begründen keinen eigenständigen Kostenbegriff außerhalb der Kostenrechnung. Sie sind von Materialkosten abzugrenzen, die den Verbrauch von Stoffen unabhängig vom Fertigungsvorgang erfassen. In der Praxis dienen Fertigungskosten der Kalkulation, Bewertung und internen Steuerung von Produktionsleistungen.