Feuerschutzsteuer
In Kürze
Die Feuerschutzsteuer ist eine zweckgebundene Steuer auf bestimmte Versicherungsbeiträge. Sie dient der Finanzierung des vorbeugenden Brandschutzes und des Feuerlöschwesens.
Definition
Die Feuerschutzsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine besondere Verkehrssteuer auf Entgelte aus bestimmten Feuer- und Sachversicherungen. Die Feuerschutzsteuer knüpft objektiv an Versicherungsbeiträge für Risiken aus Feuer- und Brandschäden an. Tatbestandlich ist erforderlich, dass ein Versicherungsentgelt aus einem steuerpflichtigen Versicherungszweig vereinnahmt wird. Steuerschuldner ist der Versicherer, der die Steuer für Rechnung des Versicherungsnehmers abführt. Bemessungsgrundlage ist ein gesetzlich bestimmter Anteil des Versicherungsentgelts ohne Versicherungssteuer. Die Erhebung erfolgt nach festen Steuersätzen, die je nach Versicherungsart unterschiedlich ausgestaltet sind. Rechtsgrundlage ist das Feuerschutzsteuergesetz FeuerschStG in Verbindung mit dem Versicherungsteuergesetz VersStG. Das Steueraufkommen steht den Ländern zu und ist für Zwecke des Brandschutzes vorgesehen. Die Feuerschutzsteuer begründet keine unmittelbare Steuerzahlungspflicht des Versicherungsnehmers gegenüber der Finanzverwaltung. Sie ist von der allgemeinen Versicherungsteuer abzugrenzen, die unabhängig von einem brandschutzbezogenen Verwendungszweck erhoben wird. In der Praxis beeinflusst die Feuerschutzsteuer die Prämienkalkulation bei feuerversicherungsbezogenen Versicherungsverträgen.