Finanzamt
In Kürze
Das Finanzamt ist die zuständige staatliche Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Es setzt Steuern fest, erhebt sie und überwacht steuerliche Pflichten.
Definition
Finanzamt ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die örtliche Behörde der Finanzverwaltung zur Durchführung der steuerlichen Verwaltungstätigkeit. Das Finanzamt ist zuständig für Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung gesetzlich geregelter Steuern. Voraussetzung der Zuständigkeit ist die gesetzliche oder verwaltungsorganisatorische Zuweisung nach Steuerarten oder Steuerpflichtigen. Das Finanzamt bearbeitet Steuererklärungen, erlässt Steuerbescheide und überwacht steuerliche Erklärungspflichten. Es ist befugt, steuerliche Sachverhalte zu prüfen und steuerliche Nebenleistungen festzusetzen. Rechtsgrundlage ist die Abgabenordnung AO als allgemeines Verfahrensrecht der Finanzverwaltung. Ergänzend gelten die jeweiligen Einzelsteuergesetze für die sachliche Zuständigkeit. Das Finanzamt ist keine eigenständige Rechtspersönlichkeit, sondern Teil der staatlichen Finanzverwaltung. Es ist von Gerichten abzugrenzen, da es keine rechtsprechende Tätigkeit ausübt. Im Arbeitsverhältnis ist das Finanzamt insbesondere für Lohnsteuerabzug und Arbeitgebermeldungen relevant.