Finanzbuchhaltung
In Kürze
Die Finanzbuchhaltung erfasst externe Geschäftsvorfälle eines Unternehmens systematisch. Sie bildet die Grundlage für Jahresabschluss und steuerliche Berichterstattung.
Definition
Finanzbuchhaltung ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Sie bezeichnet den Teil des betrieblichen Rechnungswesens, der externe Geschäftsvorfälle systematisch erfasst. Die Finanzbuchhaltung dokumentiert alle zahlungs- und vermögenswirksamen Vorgänge nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Erfasst werden Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten in zeitlicher und sachlicher Ordnung. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsvorfälle rechtlich relevant und durch Belege nachvollziehbar festgelegt sind. Rechtsgrundlage sind insbesondere das Handelsgesetzbuch HGB und die Abgabenordnung AO. Die Finanzbuchhaltung dient der Erstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung als externen Rechenwerken. Sie erfüllt Informationspflichten gegenüber Finanzbehörden, Gläubigern und weiteren externen Adressaten. Ein eigenständiges Steuererhebungsrecht oder eine Bewertungsautonomie wird dadurch nicht begründet. Abzugrenzen ist sie von der Kostenrechnung, die ausschließlich innerbetriebliche Zwecke verfolgt. Die Finanzbuchhaltung bildet in der Praxis die Grundlage steuerlicher Erklärungspflichten und Jahresabschlüsse.