Finanzgericht
In Kürze
Das Finanzgericht entscheidet öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Steuersachen. Es bildet die erste Tatsacheninstanz der Finanzgerichtsbarkeit.
Definition
Finanzgericht ist ein steuerverfahrensrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das erstinstanzliche Gericht der besonderen Finanzgerichtsbarkeit der Länder. Das Finanzgericht entscheidet über Klagen gegen Maßnahmen von Finanzbehörden in Abgabenangelegenheiten. Voraussetzung ist regelmäßig ein erfolglos durchgeführtes außergerichtliches Vorverfahren vor der Finanzbehörde. Das Finanzgericht prüft den Sachverhalt und die Rechtslage umfassend als Tatsachen- und Rechtsinstanz. Es ermittelt den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen nach dem Amtsermittlungsgrundsatz. Rechtsgrundlage ist die Finanzgerichtsordnung FGO, insbesondere § 2 FGO. Eine Berufung gegen Urteile ist nicht vorgesehen, sondern nur die Revision unter gesetzlichen Voraussetzungen. Das Finanzgericht ist organisatorisch Teil der Justiz und unabhängig von der Finanzverwaltung. Es begründet keine Steuerfestsetzungskompetenz, sondern überprüft bestehende Verwaltungsakte. Abzugrenzen ist es vom Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz. In der Praxis dient das Finanzgericht der gerichtlichen Kontrolle steuerlicher Verwaltungsentscheidungen.