Firmenkonto
In Kürze
Ein Firmenkonto dient der Abwicklung des geschäftlichen Zahlungsverkehrs eines Unternehmens. Es ermöglicht die formale Trennung zwischen privaten und betrieblichen Geldflüssen.
Definition
Firmenkonto ist ein zivilrechtlicher Begriff. Es bezeichnet ein bei einem Kreditinstitut geführtes Konto zur Abwicklung betriebsbezogener Zahlungsvorgänge eines Unternehmens. Ein Firmenkonto dient der organisatorischen und rechnerischen Trennung geschäftlicher Geldbewegungen von privaten Finanztransaktionen. Es liegt vor, wenn das Konto objektiv dem Unternehmen zugeordnet und ausschließlich oder überwiegend geschäftlich genutzt ist. Die Führung des Firmenkonto ist gesetzlich nicht allgemein vorgeschrieben, soweit keine besonderen gesellschaftsrechtlichen Einzahlungspflichten bestehen. Bei Kapitalgesellschaften ergibt sich eine funktionale Notwendigkeit aus § 7 Absatz 2 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Das Firmenkonto begründet keinen eigenständigen Anspruch auf steuerliche oder bankvertragliche Sonderkonditionen. Es ist vom Privatkonto abzugrenzen, das dem allgemeinen Zahlungsverkehr einer natürlichen Person dient. In der Praxis erleichtert das Firmenkonto die Buchführung, Zahlungsüberwachung und nachvollziehbare Zuordnung betrieblicher Einnahmen und Ausgaben.