Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
In Kürze
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bezeichnen offene Zahlungsansprüche aus erbrachten Leistungen. Sie entstehen bei Verkauf mit Zahlungsziel.
Definition
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit betriebswirtschaftlicher Zuordnung im Rechnungswesen. Er bezeichnet Zahlungsansprüche eines Unternehmens, die aus bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen resultieren. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen vor, wenn eine Ware geliefert oder eine Leistung erbracht und abgerechnet wurde. Voraussetzung ist, dass ein wirksames Vertragsverhältnis besteht und die Zahlungspflicht fällig gestellt ist. Die Ansprüche bestehen bis zur vollständigen Erfüllung durch Zahlung oder rechtliches Erlöschen. Rechtsgrundlage für die bilanzielle Einordnung ist § 266 Handelsgesetzbuch (Handelsgesetzbuch – HGB). Der Begriff begründet keinen Anspruch auf tatsächliche Zahlung ohne bestehende Durchsetzbarkeit. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von sonstigen Forderungen abzugrenzen, die nicht aus Leistungsaustausch entstehen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Praxis relevant für Liquiditätsplanung, Jahresabschluss und Forderungsmanagement.