Forderungen
In Kürze
Forderungen bezeichnen bestehende Zahlungsansprüche eines Unternehmens gegen Dritte. Sie entstehen aus wirksamen Rechtsgeschäften mit Geldleistungspflicht.
Definition
Forderungen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung monetärer Ansprüche aus bestehenden Schuldverhältnissen. Er erfasst Zahlungsansprüche eines Unternehmens oder Arbeitgebers gegenüber einem bestimmten Schuldner. Forderungen liegen vor, wenn ein Rechtsgeschäft eine Geldleistungspflicht begründet und diese noch nicht erfüllt ist. Voraussetzung ist, dass die geschuldete Gegenleistung bereits erbracht oder rechtlich fällig gestellt wurde. Die Ansprüche bestehen unabhängig von ihrer tatsächlichen Einbringlichkeit bis zur Erfüllung oder zum Erlöschen. Forderungen setzen ein wirksames Vertragsverhältnis mit eindeutig bestimmtem Leistungsinhalt voraus. Rechtsgrundlage ist § 241 Bürgerliches Gesetzbuch (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) sowie § 266 Handelsgesetzbuch (HGB) für die bilanzielle Gliederung. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Zahlung ohne rechtliche Durchsetzbarkeit im Einzelfall. Forderungen sind von bloßen Erwartungen oder unverbindlichen Zahlungszusagen ohne Rechtsbindungswirkung abzugrenzen. Forderungen sind in der Praxis relevant für Liquiditätssteuerung, Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Kontrolle.