Forderungsabtretung
In Kürze
Die Forderungsabtretung beschreibt den Übergang einer bestehenden Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen. Sie dient häufig der Kreditsicherung und verändert die Schuldnerposition nicht.
Definition
Die Forderungsabtretung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet den rechtsgeschäftlichen Übergang einer bestehenden Forderung von einem bisherigen auf einen neuen Gläubiger. Die Forderungsabtretung liegt vor, wenn eine übertragbare und bestimmte Forderung wirksam festgelegt ist. Voraussetzung ist ein schuldrechtlicher Abtretungsvertrag zwischen Zedent und Zessionar ohne Mitwirkung des Schuldners. Die Forderung muss bestehen, rechtlich übertragbar sein und eindeutig individualisiert werden können. Rechtsgrundlage ist § 398 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der den Forderungsübergang kraft Vereinbarung anordnet. Mit der Forderungsabtretung gehen alle akzessorischen Sicherungsrechte auf den neuen Gläubiger über. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht. Die Forderungsabtretung ist von der Schuldübernahme abzugrenzen, da sich die Person des Schuldners nicht ändert. In der Praxis wird sie zur Sicherung von Zahlungsansprüchen und Finanzierungsverhältnissen eingesetzt.