Forderungsbeitreibung in der EU
In Kürze
Die Forderungsbeitreibung in der EU bezeichnet die gerichtliche Durchsetzung offener Geldforderungen gegenüber Schuldnern in anderen EU-Mitgliedstaaten. Sie nutzt unionsrechtlich harmonisierte Verfahrensinstrumente.
Definition
Die Forderungsbeitreibung in der EU ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie beschreibt die gerichtliche Durchsetzung zivilrechtlicher Geldforderungen mit grenzüberschreitendem Bezug innerhalb der Europäischen Union. Die Forderungsbeitreibung in der EU liegt vor, wenn ein Gläubiger eine fällige und bestimmte Forderung gegen einen Schuldner mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat geltend macht. Voraussetzung ist das Fehlschlagen außergerichtlicher Einigungsversuche sowie die Zuständigkeit eines nationalen Gerichts nach unionsrechtlichen Vorgaben. Die Verfahren setzen eine bestehende Forderung, einen identifizierten Schuldner und einen bestimmbaren Gerichtsstand voraus. Rechtsgrundlage ist insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 über das Europäische Mahnverfahren. Die Forderungsbeitreibung in der EU begründet keinen eigenständigen materiell-rechtlichen Anspruch. Sie ist vom rein nationalen Forderungseinzug abzugrenzen, da unionsrechtliche Zuständigkeits- und Vollstreckungsregeln Anwendung finden. In der Praxis ermöglicht die Forderungsbeitreibung in der EU eine strukturierte Durchsetzung offener Rechnungen im europäischen Binnenmarkt.