Formvorschriften
In Kürze
Formvorschriften legen fest, in welcher äußeren Form rechtliche Erklärungen wirksam abgegeben werden müssen. Sie begrenzen die grundsätzliche Formfreiheit zur Sicherung von Klarheit und Rechtssicherheit.
Definition
Formvorschriften ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet gesetzliche oder vereinbarte Anforderungen an die äußere Form von Rechtsgeschäften oder rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen. Formvorschriften liegen vor, wenn für die Wirksamkeit eine bestimmte Form verbindlich festgelegt ist. Erfasst sind insbesondere Schriftform, Textform, elektronische Form sowie notarielle Beurkundung oder Beglaubigung. Die Einhaltung der Form ist objektive Wirksamkeitsvoraussetzung des jeweiligen Rechtsakts. Rechtsgrundlage sind §§ 125 bis 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die Arten und Folgen von Formerfordernissen regeln. Bei Verstoß gegen Formvorschriften tritt grundsätzlich Nichtigkeit ein, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Formvorschriften sind von bloßen Ordnungsvorschriften abzugrenzen, da sie unmittelbare Wirksamkeitswirkungen entfalten. In der Praxis sichern sie Nachweisbarkeit, Transparenz und Rechtssicherheit arbeitsrechtlicher Erklärungen.