Fortsetzungserkrankung
In Kürze
Die Fortsetzungserkrankung beschreibt das erneute Auftreten derselben krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Sie beeinflusst die Dauer der Entgeltfortzahlung im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Definition
Fortsetzungserkrankung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das erneute Auftreten derselben krankheitsbedingten Ursache einer Arbeitsunfähigkeit nach vorangegangener Erkrankung. Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn dieselbe Grunderkrankung erneut zur Arbeitsunfähigkeit führt. Maßgeblich ist die medizinische Identität der Erkrankung unabhängig von zeitlichen Unterbrechungen der Arbeitsleistung. Die Fehlzeiten werden arbeitsrechtlich als einheitlicher Verhinderungsfall behandelt und zusammengerechnet. Voraussetzung ist, dass keine vollständige Ausheilung der ursprünglichen Erkrankung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit feststeht. Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Fortsetzungserkrankung begründet keinen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung über insgesamt sechs Wochen hinaus. Sie ist von der Wiederholungserkrankung abzugrenzen, bei der eine andere Krankheit ursächlich ist. In der Praxis entscheidet Fortsetzungserkrankung über Dauer und Umfang der Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall.