Freibetrag
In Kürze
Ein Freibetrag bezeichnet einen steuerlich ausgenommenen Teil des Einkommens oder Ertrags. Er mindert die Bemessungsgrundlage vor der Steuerberechnung.
Definition
Freibetrag ist ein steuerrechtlicher Begriff, der einen gesetzlich bestimmten Teil von Einkünften von der Besteuerung ausnimmt. Ein Freibetrag bewirkt, dass nur der den festgelegten Betrag übersteigende Teil der Bemessungsgrundlage steuerlich berücksichtigt wird. Tatbestandlich liegt ein Freibetrag vor, wenn eine Norm einen konkret bezifferten Abzugsbetrag vor der Steuerberechnung verbindlich festlegt. Die Anwendung setzt voraus, dass die persönlichen, sachlichen oder zeitlichen Voraussetzungen der jeweiligen steuerlichen Regelung erfüllt sind. Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Einkommensteuergesetz EStG sowie ergänzend in Spezialgesetzen wie ErbStG oder GewStG. Ein Freibetrag führt nicht zur vollständigen Steuerfreiheit der Einkünfte, sondern lediglich zur teilweisen Minderung der Steuerlast. Abzugrenzen ist der Freibetrag von der Freigrenze, bei deren Überschreitung der gesamte Betrag steuerpflichtig wird. In der Praxis beeinflusst der Freibetrag die laufende Steuerberechnung, den Lohnsteuerabzug und die endgültige Steuerfestsetzung maßgeblich.