freie Güter
In Kürze
Freie Güter bezeichnen nicht knappe Ressourcen, die ohne Gegenleistung genutzt werden können. Sie stehen grundsätzlich allen Wirtschaftssubjekten zur Verfügung.
Definition
Freie Güter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Güter, die ohne wirtschaftliche Knappheit vorhanden sind und keiner entgeltlichen Zuweisung unterliegen. Der Begriff erfasst Ressourcen, die von Natur aus verfügbar sind und ohne Preisbildung genutzt werden können. Freie Güter liegen vor, wenn Nutzung ohne Ausschluss Dritter möglich ist und kein Marktmechanismus erforderlich wird. Die Nutzung setzt voraus, dass keine rechtliche oder tatsächliche Beschränkung der Verfügbarkeit besteht. Eine Verpflichtung zur Schonung oder Vergütung ist mit Freie Güter nicht begriffsimmanent verbunden. Die Abgrenzung erfolgt gegenüber wirtschaftlichen Gütern, die durch Knappheit, Preisbildung und Ausschluss gekennzeichnet sind. Freie Güter haben Bedeutung für betriebliche Entscheidungen, soweit sie Produktionsfaktoren ohne Investitionsaufwand darstellen können.