Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
In Kürze
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligungen aus bestimmten persönlichen Gründen. Es gilt insbesondere im Arbeitsleben und im Zivilrechtsverkehr.
Definition
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz. Es regelt den Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfasst Beschäftigte, Bewerber und arbeitnehmerähnliche Personen in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses. Voraussetzung ist, dass eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung an eines der gesetzlich genannten Merkmale anknüpft. Rechtsgrundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, insbesondere §§ 1 und 7 AGG. Das Gesetz begründet Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung sowie auf Entschädigung und Schadensersatz. Eine unterschiedliche Behandlung ist nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt oder gesetzlich vorgesehen ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz begründet keinen allgemeinen Anspruch auf Gleichbehandlung unabhängig von den genannten Merkmalen. Es ist vom allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz abzugrenzen, der andere Fallgruppen erfasst. In der Praxis prägt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Auswahlentscheidungen, Vertragsgestaltung und innerbetriebliche Maßnahmen.