Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
In Kürze
Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern regelt die Entbindung von der Arbeitspflicht zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben. Sie erfolgt unter Fortzahlung der Vergütung.
Definition
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die gesetzlich vorgesehene Entbindung gewählter Betriebsratsmitglieder von ihrer arbeitsvertraglichen Tätigkeit zur Ausübung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben. Sie liegt vor, wenn Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit rechtlich Vorrang vor der vertraglichen Arbeitspflicht hat. Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern setzt voraus, dass Umfang oder Art des Betriebs die Wahrnehmung der Aufgaben erfordern. Sie erfolgt entweder vollständig oder anlassbezogen abhängig von der gesetzlichen Ausgestaltung. Rechtsgrundlagen sind § 37 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und § 38 BetrVG. Die Vergütungspflicht des Arbeitgebers bleibt während der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern unverändert bestehen. Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der ausgefallenen Arbeitszeit besteht nicht. Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern ist von allgemeinen individualarbeitsrechtlichen Freistellungen ohne Mandatsbezug abzugrenzen. Sie hat erhebliche Praxisrelevanz für die Funktionsfähigkeit der betrieblichen Mitbestimmung.