Freistellung
In Kürze
Die Freistellung bezeichnet die vorübergehende oder dauerhafte Entbindung von der Arbeitspflicht. Sie erfolgt einseitig oder einvernehmlich unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
Definition
Freistellung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Entbindung eines Arbeitnehmers von der vertraglichen Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung. Sie liegt vor, wenn die Arbeitspflicht ganz oder teilweise ruht, während das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht. Freistellung setzt voraus, dass der Arbeitgeber sie einseitig anordnet oder beide Vertragsparteien sie verbindlich vereinbaren. Sie kann entgeltlich oder unentgeltlich ausgestaltet sein, abhängig von Rechtsgrundlage und vertraglicher Regelung. Bei einseitiger Anordnung erfolgt die Freistellung regelmäßig unter Fortzahlung der Vergütung. Maßgeblich ist, dass kein tatsächlicher Arbeitseinsatz geschuldet wird und der Beschäftigungsanspruch suspendiert ist. Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und spezialgesetzlichen Anspruchsnormen. Eine Freistellung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie ist von der Kündigung abzugrenzen, die auf die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Die Freistellung hat praktische Bedeutung bei Kündigungen, Schutzrechten und vorübergehenden persönlichen Verhinderungen.