Freistellungsauftrag
In Kürze
Der Freistellungsauftrag ermöglicht die steuerfreie Vereinnahmung bestimmter Kapitalerträge bis zur Höhe eines Freibetrags. Er wirkt unmittelbar bei der Auszahlung durch das auszahlende Kreditinstitut.
Definition
Freistellungsauftrag ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine gegenüber einem Kreditinstitut abgegebene Anweisung zur Nichtabführung der Kapitalertragsteuer. Der Freistellungsauftrag bewirkt, dass Kapitalerträge bis zum festgelegten Freibetrag steuerlich unberücksichtigt bleiben. Er liegt vor, wenn ein bestimmter Höchstbetrag für die Steuerfreistellung eindeutig festgelegt ist. Die Anwendung setzt voraus, dass der Freibetrag einer natürlichen Person eindeutig zugeordnet wird. Rechtsgrundlage ist § 44a Einkommensteuergesetz (EStG), der den Steuerabzug regelt. Der Freistellungsauftrag begründet keinen Anspruch auf Steuerfreiheit über den gesetzlich bestimmten Freibetrag hinaus. Er ist von der Nichtveranlagungs-Bescheinigung abzugrenzen, die eine umfassendere Freistellung vom Steuerabzug bewirkt. Der Freistellungsauftrag hat praktische Bedeutung für die laufende Besteuerung von Zinsen und sonstigen Kapitalerträgen.