Freiwilliges Soziales Jahr
In Kürze
Das Freiwilliges Soziales Jahr ist ein gesetzlich geregelter Jugendfreiwilligendienst in gemeinwohlorientierten Einsatzstellen. Es dient der zeitlich befristeten praktischen Mitarbeit mit pädagogischer Begleitung.
Definition
Freiwilliges Soziales Jahr ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung nach spezialgesetzlichen Vorgaben. Das Freiwilliges Soziales Jahr bezeichnet einen zeitlich befristeten, ganztägigen Jugendfreiwilligendienst in gemeinwohlorientierten Einsatzstellen. Er liegt vor, wenn Vollzeitschulpflicht erfüllt ist, Altersgrenzen eingehalten werden und eine anerkannte Einsatzstelle zugewiesen ist. Die Durchführung erfordert eine pädagogische Begleitung, festgelegte Seminarzeiten und eine Vereinbarung zwischen Träger und Teilnehmenden. Rechtsgrundlage ist das Jugendfreiwilligendienstegesetz JFDG, welches Status, Dauer, Teilzeitmöglichkeiten und Versicherungspflichten verbindlich regelt. Teilnehmende sind kraft Gesetzes in Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Die Dauer des Freiwilliges Soziales Jahr ist befristet und innerhalb gesetzlicher Mindest- und Höchstgrenzen festgelegt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses entsteht durch den Dienst nicht. Abzugrenzen ist der Dienst vom Bundesfreiwilligendienst, der anderen Alters- und Organisationsvorgaben unterliegt. Das Freiwilliges Soziales Jahr wird häufig zur Überbrückung genutzt und beeinflusst sozialversicherungsrechtliche Meldungen.