Freizeitausgleich
In Kürze
Freizeitausgleich ermöglicht den Ausgleich geleisteter Mehrarbeit durch bezahlte Freizeit. Er wirkt innerhalb bestehender arbeitszeitrechtlicher Regelungen.
Definition
Freizeitausgleich ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff zur zeitlichen Kompensation geleisteter Mehrarbeit im Arbeitsverhältnis. Er bezeichnet den Ausgleich angeordneter oder gebilligter Mehrarbeit durch bezahlte Freizeit statt Vergütung. Der Anspruch besteht, wenn Arbeitszeit über die geschuldete regelmäßige Arbeitszeit hinaus erbracht ist. Voraussetzung ist, dass Umfang und Zeitpunkt des Ausgleichs arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder kollektivrechtlich festgelegt sind. Rechtsgrundlage ist § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit arbeitszeitrechtlichen Regelungen. Freizeitausgleich begründet keinen zusätzlichen Urlaubsanspruch und ersetzt keine Erholungszeit im Sinne des Urlaubsrechts. Er ist von Gleitzeit abzugrenzen, bei der Schwankungen innerhalb eines Arbeitszeitrahmens ausgeglichen werden. Der Freizeitausgleich kann vom Arbeitgeber angeordnet werden, soweit keine Vergütungspflicht vereinbart ist. Der Anspruch unterliegt tariflichen, vertraglichen oder gesetzlichen Ausschlussfristen und kann vollständig verfallen. Freizeitausgleich ist in der Praxis relevant für Arbeitszeitkonten und den Abbau von Überstunden.