Fremdkapital
In Kürze
Fremdkapital bezeichnet von Dritten bereitgestellte, rückzahlbare Finanzierungsmittel eines Unternehmens. Es bildet den nicht eigenkapitalfinanzierten Teil der Unternehmensfinanzierung.
Definition
Fremdkapital ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff zur Finanzierung von Unternehmen durch externe Kapitalgeber. Es bezeichnet Fremdkapital als Gesamtheit aller rückzahlbaren Mittel ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung wirtschaftliche. Fremdkapital liegt vor, wenn eine rechtlich begründete Rückzahlungsverpflichtung gegenüber Dritten bilanziell festgelegt ist. In der Handelsbilanz wird Fremdkapital nach § 266 Handelsgesetzbuch HGB als Teil der Passivseite ausgewiesen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme dieser Finanzierungsform besteht für Unternehmen nicht grundsätzlich. Es ist von Eigenkapital abzugrenzen, das keine Rückzahlungsverpflichtung und eine Gewinnbeteiligung vermittelt. Die Einordnung beeinflusst Kennzahlen, Zinsaufwendungen, Liquiditätsplanung und Informationsrechte betrieblicher Interessenvertretungen im Jahresabschluss.