Fristlose Kündigung
In Kürze
Die Fristlose Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis sofort ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie wirkt mit Zugang der Erklärung und führt unmittelbar zur Beendigung.
Definition
Fristlose Kündigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur sofortigen Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Sie beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Zugang der Erklärung. Die Fristlose Kündigung liegt vor, wenn ein wichtiger Grund die Fortsetzung unzumutbar macht. Der Sachverhalt ist festgelegt, zeitnah bewertet und innerhalb der gesetzlichen Erklärungsfrist geltend gemacht. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und einer umfassenden Interessenabwägung. Mildere Mittel müssen objektiv ausgeschlossen sein und dürfen nicht gleich geeignet erscheinen. Der Kündigungsberechtigte handelt fristgebunden und erklärt die Beendigung unverzüglich nach Kenntniserlangung des Sachverhalts. Rechtsgrundlage der Fristlosen Kündigung ist § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) maßgeblich allein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung dieses Instruments besteht im bestehenden Arbeitsverhältnis generell. Die Fristlose Kündigung unterscheidet sich von der außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist durch den sofortigen Beendigungszeitpunkt. Sie hat erhebliche Bedeutung für die arbeitsrechtliche Beurteilung schwerwiegender Vertragsstörungen im Betrieb.