Fristgerechte Kündigung
In Kürze
Fristgerechte Kündigung bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen. Sie wirkt nicht sofort, sondern erst mit Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist.
Definition
Fristgerechte Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Wahrung einer festgelegten Kündigungsfrist. Die Fristgerechte Kündigung liegt vor, wenn der Kündigungsausspruch fristauslösend zugeht und fristwahrend berechnet ist. Maßgeblich ist, dass Beginn und Ende der Frist objektiv nach gesetzlichen oder vereinbarten Zeitregeln bestimmt sind. Rechtsgrundlage ist § 622 Bürgerliches Gesetzbuch BGB sowie ergänzend das Kündigungsschutzrecht. Die Fristgerechte Kündigung entfaltet ihre Beendigungswirkung erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses tritt dadurch nicht ein. Abzugrenzen ist die Fristgerechte Kündigung von der fristlosen Kündigung ohne Fristablauf. In der Praxis bestimmt sie den zeitlichen Rahmen der Beendigung und die Fortgeltung arbeitsvertraglicher Pflichten.