Fristen
In Kürze
Fristen bezeichnen rechtlich festgelegte Zeiträume für die Vornahme oder Unterlassung von Handlungen. Sie steuern den Eintritt, Bestand oder Verlust von Rechten.
Definition
Fristen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet rechtlich bestimmte Zeiträume zwischen einem auslösenden Ereignis und einem festgelegten Endzeitpunkt. Fristen liegen vor, wenn Beginn, Dauer und Ablauf objektiv nach Zeitmaßstäben verbindlich festgelegt sind. Sie werden in Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individualrechtlichen Regelungen normiert. Für Fristen gelten die Berechnungsvorschriften der §§ 186 bis 195 Bürgerliches Gesetzbuch BGB. Fristen entfalten je nach Ausgestaltung rechtsvernichtende oder rechtshemmende Wirkung für Ansprüche. Eine automatische Verlängerung tritt ohne ausdrückliche gesetzliche oder vertragliche Grundlage nicht ein. Abzugrenzen sind Fristen von bloßen Terminen ohne eigenständige Rechtsfolgen. In der Praxis bestimmen Fristen maßgeblich die Wirksamkeit arbeitsrechtlicher Erklärungen und Beteiligungsrechte.