Gefahr im Verzug
In Kürze
Gefahr im Verzug beschreibt eine besondere zeitliche Dringlichkeit staatlichen Handelns. Sie erlaubt sofortige Maßnahmen bei drohender Vereitelung des Zwecks.
Definition
Gefahr im Verzug ist ein strafprozessrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Abwarten die Erreichung des rechtlich geschützten Zwecks vereiteln würde. Gefahr im Verzug liegt vor, wenn durch zeitliche Verzögerung erhebliche Nachteile für Rechtsgüter oder Beweissicherung eintreten. Maßgeblich ist eine konkrete Tatsachengrundlage mit unmittelbarer Nähe des Schadenseintritts. Die Annahme setzt voraus, dass die zuständige Entscheidungsstelle nicht rechtzeitig erreichbar ist. Rechtsgrundlagen sind Artikel 13 Absatz 2 und 4 Grundgesetz, abgekürzt GG, sowie § 104 Absatz 1 Strafprozessordnung, abgekürzt StPO. Gefahr im Verzug erlaubt ausnahmsweise Maßnahmen ohne vorherige richterliche Anordnung. Eine gesetzliche Vermutung oder pauschale Annahme ist ausgeschlossen. Von der gegenwärtigen Gefahr unterscheidet sich Gefahr im Verzug durch den Fokus auf Entscheidungszuständigkeit. In der Praxis legitimiert der Begriff eilbedürftige Anordnungen insbesondere bei Durchsuchungen und Beweissicherungen.