Gefährdungsbeurteilung
In Kürze
Gefährdungsbeurteilung ermittelt systematisch arbeitsbedingte Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen. Sie bildet die Grundlage für geeignete Schutzmaßnahmen im Betrieb.
Definition
Gefährdungsbeurteilung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur systematischen Ermittlung arbeitsbedingter Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen. Sie beschreibt ein formalisiertes Verfahren zur Bewertung von Risiken an Arbeitsplätzen und Tätigkeiten. Die Pflicht besteht, wenn Gefährdungen objektiv feststellbar sind und Arbeitsbedingungen strukturiert erfasst werden. Rechtsgrundlage ist § 5 Arbeitsschutzgesetz, abgekürzt ArbSchG, ergänzt durch § 6 ArbSchG zur Dokumentation. Die Gefährdungsbeurteilung begründet keinen Anspruch auf bestimmte Schutzmaßnahmen oder konkrete Ausgestaltungsmethoden des Arbeitsschutzes. Von der Risikoanalyse unterscheidet sich die Gefährdungsbeurteilung durch ihre gesetzliche Verankerung im betrieblichen Arbeitsschutz. In der Praxis steuert die Gefährdungsbeurteilung Auswahl, Priorisierung und Überprüfung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen. Erfasst werden physische, psychische und organisatorische Faktoren entlang der konkreten Arbeitsabläufe betrieblichen. Die Bewertung erfolgt tätigkeitsbezogen, wiederkehrend und anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, der fachkundige Unterstützung hinzuziehen und Ergebnisse nachvollziehbar festhalten muss. Die Wirksamkeit festgelegter Maßnahmen ist zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben regelmäßig. Der Anwendungsbereich umfasst sämtliche Tätigkeiten unabhängig von Betriebsgröße und Beschäftigtenzahl im Betrieb. Die Dokumentation dient Transparenz, Nachweisführung und gerichtlicher Überprüfbarkeit behördlicher Anforderungen im Arbeitsschutz. Beteiligungsrechte betrieblicher Interessenvertretungen bleiben von Inhalt und Methode der Beurteilung unberührt rechtlich.