Gefährdungshaftung
In Kürze
Gefährdungshaftung bezeichnet eine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden aus besonderen Gefahrenquellen. Sie knüpft an den Betrieb oder die Beherrschung solcher Risiken an.
Definition
Gefährdungshaftung ist ein zivilrechtlicher Haftungsbegriff für verschuldensunabhängige Verantwortlichkeit aus besonderen Gefahrenquellen resultierend. Die Gefährdungshaftung ordnet Schadensersatz unabhängig von Rechtswidrigkeit oder persönlichem Verschulden des Verantwortlichen an. Gefährdungshaftung liegt vor, wenn eine gesetzlich typisierte Gefahrquelle betrieben oder beherrscht wird. Erforderlich ist ein kausal zurechenbarer Schaden, der den Schutzbereich der jeweiligen Norm verwirklicht. Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht für private Schadensverursacher außerhalb geregelter Tatbestände nicht. Die Gefährdungshaftung ist von der Verschuldenshaftung durch das Fehlen eines Schuldvorwurfs abzugrenzen. Der Begriff hat praktische Bedeutung bei Schadensfällen aus typisierten Risiken im Wirtschaftsleben regelmäßig.