Gegenkonto
In Kürze
Gegenkonto bezeichnet das korrespondierende Buchungskonto auf der Habenseite eines Buchungssatzes. Es sichert den Ausgleich von Soll und Haben in der doppelten Buchführung.
Definition
Gegenkonto ist ein buchhalterischer Begriff der doppelten Buchführung mit systematischer Ausgleichsfunktion. Das Gegenkonto bezeichnet dasjenige Konto, das einem Buchungskonto im Buchungssatz gegenübersteht. Es liegt vor, wenn ein Geschäftsvorfall zeitgleich zwei Konten mit entgegengesetzter Buchungsrichtung verändert. Voraussetzung ist die Anwendung der doppelten Buchführung mit Trennung von Soll und Haben. Das Gegenkonto wird regelmäßig auf der Habenseite geführt, während das korrespondierende Konto im Soll angesprochen wird. Rechtsgrundlage für die Systematik ist das Handelsgesetzbuch (HGB) im Rahmen der Buchführungspflichten. Der Begriff begründet keine eigenständige steuerliche oder handelsrechtliche Rechtsfolge. Das Gegenkonto ist von einem Bankkonto im zivilrechtlichen Sinne abzugrenzen. Es ist praxisrelevant für die ordnungsgemäße Erfassung und Kontrolle von Geschäftsvorfällen.