Geltungsbereich
In Kürze
Geltungsbereich beschreibt den sachlichen, räumlichen, persönlichen oder zeitlichen Anwendungsrahmen einer arbeitsrechtlichen Regelung. Er bestimmt verbindlich, für wen und wo die Regelung Wirkung entfaltet.
Definition
Geltungsbereich ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den objektiv festgelegten Anwendungsrahmen einer normativen arbeitsrechtlichen Regelung. Er bestimmt, welche Betriebe, Dienststellen oder Organisationseinheiten erfasst sind. Ebenso legt er fest, welche Personen von der Regelung rechtlich gebunden werden. Der Geltungsbereich kann räumlich, persönlich, fachlich oder zeitlich bestimmt sein. Er liegt vor, wenn die Zuordnungskriterien abstrakt und verbindlich festgelegt sind. Maßgeblich ist der normative Regelungsinhalt, nicht die tatsächliche Anwendungspraxis. Der Geltungsbereich ergibt sich regelmäßig aus Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen. Tarifrechtlich bestimmt § 4 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz TVG die normative Wirkung innerhalb des festgelegten Rahmens. Abweichende Festlegungen sind zulässig, soweit zwingende gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Der Geltungsbereich begründet keinen individuellen Anspruch auf Abschluss oder Fortbestand einer Regelung. Er ist von der Frage der Rechtsanwendung im Einzelfall abzugrenzen. In der Praxis steuert der Geltungsbereich die Reichweite kollektiver Regelungen und deren Bindungswirkung für Beschäftigte.