Altersteilzeit
In Kürze
Altersteilzeit ermöglicht eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Arbeitszeit vor dem Ruhestand. Sie beruht auf einer freiwilligen arbeitsvertraglichen Vereinbarung.
Definition
Altersteilzeit ist ein arbeitsrechtliches Modell zur zeitlich begrenzten Reduzierung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit älterer Beschäftigter. Es dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Altersteilzeit liegt vor, wenn die Arbeitszeit für einen festgelegten Zeitraum durchschnittlich auf die Hälfte reduziert ist. Die Reduzierung erfolgt nach festgelegten Modellen, insbesondere gleichmäßig verteilt oder in Arbeits- und Freistellungsphasen gegliedert. Voraussetzung ist das Erreichen eines bestimmten Mindestalters sowie eine vorangegangene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in gesetzlichem Umfang. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand, Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Altersteilzeit begründet keinen gesetzlichen Anspruch auf Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie ist von sonstiger Teilzeitarbeit abzugrenzen, da sie zwingend auf den rentennahen Übergang ausgerichtet ist. In der Praxis wird das Modell überwiegend durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen konkret ausgestaltet.