Altersteilzeitarbeit
In Kürze
Altersteilzeitarbeit bezeichnet eine besondere Form reduzierter Arbeitszeit vor dem Ruhestand. Sie basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Definition
Altersteilzeitarbeit ist ein arbeitsrechtliches Modell. Es beschreibt eine zeitlich befristete Reduzierung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit älterer Arbeitnehmer. Altersteilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit für einen festgelegten Zeitraum durchschnittlich halbiert ist. Das Arbeitsverhältnis besteht während der gesamten Laufzeit mit angepassten Hauptleistungspflichten unverändert fort. Die Reduzierung der Arbeitszeit kann gleichmäßig erfolgen oder in Arbeits- und Freistellungsphasen aufgeteilt sein. Voraussetzung ist das Erreichen eines gesetzlich bestimmten Mindestalters sowie eine vorangegangene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand, Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Altersteilzeitarbeit entsteht ausschließlich durch eine individual- oder kollektivrechtliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abschluss einer solchen Vereinbarung besteht nicht. Sie ist von sonstiger Teilzeitarbeit abzugrenzen, da sie zwingend auf den rentennahen Übergang ausgerichtet ist. Altersteilzeitarbeit hat praktische Bedeutung für die planbare Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand.